12. April 2024
„Die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes markiert einen historischen Schritt in der Beseitigung staatlicher Diskriminierung und in der Förderung gesellschaftlicher Teilhabe für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.
Das bisherige Transsexuellengesetz war ein Akt staatlichen Unrechts, der Zwangssterilisationen und Ehescheidungen als Voraussetzung für eine Änderung des amtlichen Namens und Geschlechtseintrags vorsah. Wir als Koalition haben nun vereint das Gesetz abgeschafft und durch eine rechtsstaatliche Regelung ersetzt, ohne dass ein Gericht uns dazu hätte auffordern müssen.
Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es trans*, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern, ohne gerichtliche Verfahren oder Sachverständigengutachten durchlaufen zu müssen. Besonders für Minderjährige wurden angemessene Regelungen getroffen, um ihre Situation zu berücksichtigen und ihre Rechte zu schützen.
Die Bundesregierung setzt damit verfassungs- und menschenrechtliche Vorgaben um und stärkt den Schutz und die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im Rahmen des Nationalen Aktionsplans.“
SPD Bundestagsfraktionfraktion
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