Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes geht heute in die erste Lesung des Bundestages. Nach der ersten Fassung aus dem Jahr 2017 werden nun die erkannten Hindernisse angegangen. Das Ziel ist klar: eine nutzerfreundliche und digitale Verwaltung, erklären Dunja Kreiser und Robin Mesarosch.