Ein historischer Schritt bei der Beseitigung historischer Diskriminierung

Ein historischer Schritt bei der Beseitigung historischer Diskriminierung

11. April 2024

Durch die Reform können trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Menschen ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine Erklärung beim Standesamt ändern lassen.

Durch das Selbstbestimmungsgesetz, das in dieser Woche verabschiedet wurde, sollen staatliche Diskriminierung abgebaut und verfassungs- und menschenrechtliche Vorgaben umgesetzt werden. Das Gesetz soll das in wesentlichen Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz von 1980 ablösen.

Durch die Reform können trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Menschen ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern lassen. Regelungen zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen sind nicht Gegenstand des Gesetzes.

Somit müssen Betroffene keine Gerichtsverfahren mehr durchlaufen, auch Sachverständigengutachten sind nicht mehr notwendig. Nötig ist nur, sich drei Monate vorher beim Standesamt anzumelden. Nach der Änderung gilt eine Sperrfrist von einem Jahr, in der der Eintrag nicht erneut geändert werden kann.

Für Minderjährige sieht der Entwurf andere Regeln vor. Bei Jugendlichen bis 14 Jahren müssen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben, wobei das Kind anwesend sein muss, damit Standesbeamt:innen sich davon überzeugen können, dass die Änderung nicht gegen den Willen des Kindes erfolgt. Bei Personen zwischen 14 und 18 Jahren kann die Erklärung selbst eingereicht werden, allerdings müssen die Sorgeberechtigten zustimmen. Kommt es zu Konflikten, entscheidet ein Familiengericht, wie bei vergleichbaren Fallkonstellationen.

Die besondere Situation von Kindern und Jugendlichen wird mit einem Hinweis auf die Beratungsangebote im Gesetz berücksichtigt. Vertragsfreiheit und Hausrecht gelten wie bisher weiter.

Wird eine betroffene Person durch die Offenbarung ihres früheren Geschlechtseintrags oder Vornamens absichtlich geschädigt, kann ein Bußgeld verhängt werden. Im parlamentarischen Verfahren wurde vor allem die verfassungsrechtlich problematische Regelung zur automatischen Datenübermittlung an alle Sicherheitsbehörden und -dienste gestrichen. Stattdessen soll die Bundesregierung bei der Liberalisierung des öffentlichen Namensrechts für alle Namensänderungen eine diskriminierungsfreie Regelung finden, damit Personen identifiziert werden können.

Sönke Rix, Fraktionsvize:

“Die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes markiert einen historischen Schritt in der Beseitigung staatlicher Diskriminierung und der Förderung gesellschaftlicher Teilhabe für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Das bisherige Transsexuellengesetz war ein Akt staatlichen Unrechts, der Zwangssterilisationen und Ehescheidungen als Voraussetzung für eine Änderung des amtlichen Namens und Geschlechtseintrags vorsah. Wir als Koalition haben nun vereint das Gesetz abgeschafft und durch eine rechtsstaatliche Regelung ersetzt, ohne dass ein Gericht uns dazu hätte auffordern müssen.

Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es trans*, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern, ohne gerichtliche Verfahren oder Sachverständigengutachten durchlaufen zu müssen. Besonders für Minderjährige wurden angemessene Regelungen getroffen, um ihre Situation zu berücksichtigen und ihre Rechte zu schützen. Die Bundesregierung setzt damit verfassungs- und menschenrechtliche Vorgaben um und stärkt den Schutz und die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im Rahmen des Nationalen Aktionsplans.”

SPD Bundestagsfraktionfraktion
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2024-04-11