29. October 2025
Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zur Reform der Vaterschaftsanfechtung setzt die Bundesregierung ein wichtiges familienrechtliches Signal. Der Gesetzentwurf stärkt die Rechte leiblicher Väter, stellt das Kindeswohl konsequent in den Mittelpunkt gerichtlicher Entscheidungen und schafft neue rechtliche Möglichkeiten für veränderte Familienkonstellationen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diesen Schritt als notwendige Antwort auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts – und als Impuls für ein modernes Familienrecht, das der Lebensrealität von Kindern und Eltern gerecht wird.
Hakan Demir, zuständiger Berichterstatter:
„So richtig und notwendig dieser Schritt ist – er bleibt ein Zwischenschritt. Der Entwurf bewegt sich weiterhin im Rahmen eines Abstammungsrechts, das der Vielfalt heutiger Familienformen nicht gerecht wird. Die Möglichkeit, rechtlich abgesicherte Mehrelternkonstellationen – etwa mit zwei Müttern oder zwei Vätern – zu berücksichtigen, wird nicht genutzt. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht hierfür ausdrücklich Spielräume eröffnet. Die gesellschaftliche Realität ist weiter als das Gesetz.“
Carmen Wegge, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin:
„Der vorliegende Entwurf ist ein Fortschritt – und er zeigt, wie viel im Abstammungsrecht noch möglich wäre, wenn wir den Blick konsequent auf das Kindeswohl richten. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass auch vielfältige Elternkonstellationen rechtlich abgesichert werden. Wir laden die CDU/CSU ein, diesen Weg konstruktiv mitzugehen – im Sinne der Kinder und eines Familienrechts, das gesellschaftliche Vielfalt anerkennt und rechtliche Klarheit schafft.“
SPD Bundestagsfraktionfraktion
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