Gegen den Hass im Netz

Gegen den Hass im Netz

Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz, das in dieser Woche im Bundestag beschlossen wurde, wird die Plattformaufsicht in Deutschland neu geregelt. Künftig soll es in der Bundesnetzagentur eine zentrale Stelle geben, die darüber wacht, dass Online-Plattformen und Suchmaschinen die Regeln einhalten und gegen illegale Inhalte vorgehen.

Das Digitale-Dienste-Gesetz ergänzt den Digital Services Act (DSA) der EU für Deutschland. Der DSA schafft einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Dienste wie Online-Plattformen und Suchmaschinen. Er nimmt die Anbieter insbesondere in die Pflicht, Vorkehrungen gegen rechtswidrige Inhalte zu treffen.

Kommen die Online-Dienste diesen Verpflichtungen nicht nach, können Nutzer:innen dies künftig bei der Bundesnetzagentur melden. Diese soll als zentrale Koordinierungsstelle in Deutschland künftig eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und den anderen EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Die Koordinierungsstelle soll ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches Beschwerdemanagementsystem einrichten.

Das Gesetz modernisiert den Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland und regelt Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA wie bei Beleidigungen, Gewaltaufrufen oder Identitätsmissbrauch. Diese können für Plattformbetreiber beispielsweise mit bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag einen jährlichen Bericht mit den beim Bundeskriminalamt eingegangenen Meldungen vorlegen.

Detlef Müller, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Desinformation und Hasskommentare auf Plattformen wie TikTok, Instagram und Co. sind nicht bloß ärgerlich, sie haben sich vielfach auch zu einer echten Gefahr für unsere Demokratie und jeden konstruktiven Diskurs entwickelt. Genau deshalb ist dieser Schritt so wichtig. Das Gesetz dient der Umsetzung der Vorgaben des Digital Services Act, welcher erstmals europaweit den großen Online-Plattformen etwas entgegensetzt und die Grundrechte der Nutzerinnen stärkt.“

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2024-03-21