8. September 2025
Die SPD-Fraktion fordert eine verbindliche Kommunalquote von mindestens 80 Prozent der Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität, die in Höhe von rund 21 Milliarden Euro in den kommenden zwölf Jahren an Nordrhein-Westfalen gehen. Einen entsprechenden Antrag für die nächste Plenarwoche (17. – 19. September 2025) hat die Fraktion beschlossen. Hierzu erklären Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender:
Jochen Ott:
„Ob neue Schulen, ein leistungsfähiger Nahverkehr oder moderne Sportstätten: Die Kommunen sind die Orte, an denen Zukunft konkret wird, und sie sind die eigentlichen Macherinnen und Macher der Transformation. Deswegen müssen die Mittel aus Berlin auch bei den Städten, Gemeinden und Kreisen in Nordrhein-Westfalen ankommen. Hier werden sie am dringendsten gebraucht. Das Rumgeeiere der schwarz-grünen Koalition, welche Summen den Städten und Gemeinden zur Verfügung stehen sollen, muss durch eine verbindliche Kommunalquote beendet werden. Wir fordern, dass mindestens 80 Prozent der Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität, also rund 16,8 Milliarden Euro, an die Städte und Gemeinden gehen und das Geld nicht im Landeshaushalt versickert. Ministerpräsident Wüst darf nicht länger im Ungefähren bleiben. Andere Länder haben längst gehandelt und Quoten verbindlich festgelegt. Auch die NRW-Kommunen brauchen endlich Gewissheit.“
Christian Dahm:
„Die Kommunen in NRW schultern schon heute fast 80 Prozent der öffentlichen Investitionen. Es ist daher folgerichtig, dass sie auch mindestens in diesem Umfang von den Sondervermögensmitteln profitieren. Wir haben zudem in Nordrhein-Westfalen mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz bereits ein etabliertes, transparentes und kommunal akzeptiertes Verteilungsinstrument. Es bietet einen anerkannten Schlüssel, um Mittel zügig an die Städte, Gemeinden und Kreise weiterzugeben. Auch für die Gelder aus dem Bundes-Sondervermögen ist dieses Verfahren die sachgerechteste und unbürokratischste Lösung. Anstatt komplizierte Förderprogramme aufzusetzen, muss die Landesregierung auf das bewährte Gemeindefinanzierungsgesetz setzen. So fließt das Geld schnell, transparent und unbürokratisch – ohne teure Umwege und ohne zusätzliche Eigenanteile, die sich viele finanzschwache Städte ohnehin nicht leisten könnten. Mit diesem Vorschlag schaffen wir Klarheit, Verlässlichkeit und Tempo. Und die Kommunen können langfristig mit diesen Fördersummen rechnen und planen.“

