27. November 2025
Vom 25.11. bis 10.12. finden die „Orange Days“ statt. In dieser Zeit geht es darum, auf Frauenfeindlichkeit und insbesondere Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam zu machen. Diese Aktion findet jährlich statt und hat leider nicht an Aktualität verloren. Auch die SPD-Landtagsfraktion hat dieses Jahr wieder mit einer eigenen Social-Media-Aktion teilgenommen.
Das Bundeskriminalamt hat vor kurzem seine Statistik zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Deutschland veröffentlicht und die Zahlen sind alarmierend.
Im Jahr 2024 waren 70,4% der Betroffenen im Bereich der häuslichen Gewalt weiblich. Das entspricht einer Zahl von 187.128 Frauen, 3,5% mehr als im Jahr zuvor. Auch im Bereich sexualisierte Gewalt wurde mit 53.451 betroffenen Frauen und Mädchen ein Anstieg der Fallzahlen um 2,1% im Vergleich zu 2023 festgestellt. Femizide bleiben ebenfalls ein wichtiges Thema. Als Femizid bezeichnet man die Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts. Diese Taten werden häufig von den (Ex-) Partnern der Opfer begangen. Im Jahr 2024 wurden 308 Frauen Opfer von (versuchten) Tötungsdelikten. Dies stellt zwar einen Rückgang der erfassten Fälle von -9,4% im Vergleich zum Vorjahr dar, aber das sollte kein Anlass zum Aufatmen sein. Das BKA weist darauf hin, dass bundesweit eine einheitliche Definition von Femiziden fehlt. Das führt auch dazu, dass nicht alle Tatmotive in der Kriminalstatistik erfasst werden.
Dramatisch ist auch die Entwicklung der digitalen Gewalt. 2024 waren 61,2% aller Opfer digitaler Gewalt weiblich. Davon ganze 33,6% minderjährig. Zu den Straftaten zählen hier, laut BKA, unter anderem “Cyberstalking” und “Cybergrooming”. Als Cyberstalking wird das Überwachen und Nachstellen von Personen mithilfe technologischer Mittel bezeichnet. Cybergrooming ist bekannt als die digitale Kontaktaufnahme zu Kindern mit dem Ziel sexualisierte Gewalt auszuüben.
Generell ist die Dunkelziffer bei Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen vermutlich sehr hoch. Viele Delikte werden aus Angst, Scham, oder finanzieller Abhängigkeit zum Täter nicht angezeigt. Grade deshalb ist es wichtig, dass ausreichend niedrigschwellige Hilfsangebote für Betroffene zur Verfügung stehen. Dies ist in der Realität aber leider nicht der Fall. Allein bei uns in NRW fehlen massenhaft Frauenhausplätze. In letzter Zeit häufen sich die Meldungen zu mangelnden Unterbringungsmöglichkeiten und unzureichender Finanzierung. Die Landesregierung muss hier tätig werden und die Angebote für schutzsuchende Frauen und Mädchen deutlich ausbauen und auskömmlich finanzieren. In einer zunehmend prekären Lage muss Betroffenen der Schutz gewährt werden, den sie brauchen.
Gleichzeitig müssen wir auf allen staatlichen Ebenen endlich sicherstellen, dass die Istanbul-Konvention umgesetzt und strukturell verankert wird.

