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WestLotto ist bei der NRW.BANK angesiedelt, obwohl die Bank damit eigentlich nichts zu tun hat. Eine Übertragung auf die Beteiligungsgesellschaft des Landes macht daher grundsätzlich Sinn. Der Gesetzentwurf wurde gerade dem Landtag zugeleitet und soll in der nächsten Plenarwoche erstmals beraten werden. Für uns ist wichtig, dass die Übertragung für die Beschäftigten keine Nachteile bringen darf.