TSG-Akten aufbewahren als Grundlage für Entschädigungen

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Am Mittwoch beschließt das Bundeskabinett voraussichtlich den “Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Justizaktenaufbewahrungsverordnung (1. JAktAVÄndV)”. Justizakten zu Verfahren nach dem Transsexuellengesetz (TSG) werden danach bis 2030 nicht entsorgt und können entsprechend die Grundlage für zukünftige Entschädigungsregelungen sein. Mit dem Entwurf ist das Bundesjustizministerium einem Auftrag der Justizminister*innenkonferenz vom 10. November 2022 nachgekommen, den die SPD maßgeblich initiiert hat, erklärt Jan Plobner.

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2023-10-02