Bessere Strafverfolgung von Völkerstraftaten

Bessere Strafverfolgung von Völkerstraftaten
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6. June 2024

Heute berät der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts in abschließender Lesung. Wir schließen mit dem Gesetz Straflücken, stärken die Rechte der Opfer und machen Völkerstrafverfahren auch international besser zugänglich. Außerdem machen wir deutlich, dass staatliche Hoheitsträger:innen für die Begehung von Völkerstraftaten grundsätzlich in Deutschland vor Gericht gestellt werden können.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin und zuständige Berichterstatterin:

„Mit dieser Reform unterstreichen wir die Bedeutung von Völkerstrafverfahren in Deutschland. Für einen besseren Schutz von Frauen und queeren Menschen schließen wir Straflücken bei sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt. Wir stärken die Rechte der Opfer von Völkerstraftaten, indem wir durch ein explizites Nebenklagerecht eine bessere Beteiligung am Strafverfahren ermöglichen. Zugleich schaffen wir die Voraussetzungen, dass die Justiz die Verfahren gut führen kann.

Nach der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen sich auch Amts- und Hoheitsträger vor dem Gesetz für ihre Völkerrechtsverbrechen verantworten. Das ist klarer Bestandteil des geltenden Völkergewohnheitsrechts. Wir greifen diese Rechtsprechung auf und regeln gesetzlich, dass die sogenannte funktionelle Immunität grundsätzlich Völkerstrafverfahren in Deutschland nicht entgegensteht. Damit setzen wir auch international ein deutliches Signal für ein wirksames Völkerrecht. Dafür hat sich die SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren erfolgreich eingesetzt. An der zusätzlich geltenden personellen Immunität von amtierenden höchsten staatlichen Amtsträger:innen ändert sich nichts.“

Falko Droßmann, queerpolitischer Sprecher:

„Wir stellen erstmalig klar, dass die systematische Verfolgung queerer Menschen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist. Queerness galt auch lange nach dem Ende des Nationalsozialismus noch als widernatürlich und nicht als schutzbedürftig. Jetzt schaffen wie eine Rechtsgrundlage für strafrechtliche Ermittlungen in Deutschland. Unsere Regierungskoalition geht hier einen wichtigen Schritt, gerade in Zeiten weltweit zunehmender Repressionen gegen queere Menschen.“

SPD Bundestagsfraktionfraktion
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2024-06-06