Demokratiepolitische Einschätzung zum Beutelsbacher Konsens

Demokratiepolitische Einschätzung zum Beutelsbacher Konsens
1 min geschätzte Lesedauer

20. May 2025

Müssen Parteien der Neuen Rechte zu Podiumsdiskussionen an Schulen eingeladen werden, um ein Neutralitätsgebot zu erfüllen? Wie gehen wir damit um, dass rechte Parteien Schulräume für sich beanspruchen? Zur Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen wird meist der sogenannte Beutelsbacher Konsens herangezogen, oft wird mit ihm eine vermeintliche Pflicht von Schulen zur politischen Neutralität argumentativ begründet oder zumindest angenommen. Wie lassen sich diese Fragen aus humanwissenschaftlicher Sicht bewerten?

Ich habe die Professorinnen Bettina Lösch und Gudrun Hentges des Fachbereich Politikwissenschaft, Bildungspolitik und politische Bildung an der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln um eine Einschätzung zum Beutelsbacher Konsens gebeten. Diese können Sie hier herunterladen:

Demokratiepolitische Einschätzung zum Beutelsbacher Konsens 18.03.25

Hier den Artikel von Jochen Ott weiterlesen…

👋
Unser Newsletter

Tragen Sie sich ein, um regelmäßig neue Infos in ihren Posteingang zu bekommen.

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

2025-05-20

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert