20. May 2025
Müssen Parteien der Neuen Rechte zu Podiumsdiskussionen an Schulen eingeladen werden, um ein Neutralitätsgebot zu erfüllen? Wie gehen wir damit um, dass rechte Parteien Schulräume für sich beanspruchen? Zur Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen wird meist der sogenannte Beutelsbacher Konsens herangezogen, oft wird mit ihm eine vermeintliche Pflicht von Schulen zur politischen Neutralität argumentativ begründet oder zumindest angenommen. Wie lassen sich diese Fragen aus humanwissenschaftlicher Sicht bewerten?
Ich habe die Professorinnen Bettina Lösch und Gudrun Hentges des Fachbereich Politikwissenschaft, Bildungspolitik und politische Bildung an der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln um eine Einschätzung zum Beutelsbacher Konsens gebeten. Diese können Sie hier herunterladen:
Demokratiepolitische Einschätzung zum Beutelsbacher Konsens 18.03.25