Finger weg vom OGS-Rechtsanspruch

Trotz der alarmierenden Hilferufe der Kommunen verkennt die Landesregierung die aktuelle Realität: es wird von einem eklatanten Mangel von rund 120.000 Plätzen berichtet, bei einem prognostizierten Bedarf von rund 75 Prozent. Viele Träger können jedoch aufgrund steigender Personalkosten, bedingt durch Tariferhöhungen, ihre Angebote nicht oder kaum noch aufrechterhalten. Dies stellt eine ernsthafte Bedrohung für Eltern dar, die auf die OGS angewiesen sind, um Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Ein Ausbau der Angebote und die Erfüllung des Rechtsanspruchs ab 2026 scheinen daher in vielen Kommunen in weite Ferne zu geraten. Zudem fürchten viele Städte und Gemeinden, dass Eltern ihren Rechtsanspruch ab 2026 auch einklagen könnten, wahrscheinlich bei den Kommunen, und diese auf den Kosten in Milliardenhöhe für den Ausbau der Ganztagsbetreuung sitzen bleiben würden. Ein Bericht des WDR-Magazins „Westpol“ vom 3. September 2023 unterstrich diese Problematik im Vorfeld der Plenardebatte.

Es ist unbestreitbar, dass Tariferhöhungen wichtig sind, um die Anerkennung der Sozialberufe weiter zu stärken. Die Träger, genauso wie die Kommunen, dürfen in dieser Angelegenheit nicht im Stich gelassen werden. Besonders finanzschwache Städte und Gemeinden werden diese zusätzliche Belastung kaum oder nicht bewältigen können. Dabei hat die Bundesregierung mit dem Ganztagsförderungsgesetz ein wegweisendes Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf verabschiedet.

Die schwarz-grüne Landesregierung muss ihrer Verantwortung nun endlich gerecht werden und dringend ein Rettungspaket für die OGS schnüren. Ohne sofortige Investitionen des Landes in den Ganztag werden Eltern und Kinder die schmerzhaften Folgen zu spüren bekommen. Wir müssen rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, die mit klaren finanziellen Verantwortlichkeiten einhergehen. Der Ganztag in der Primarstufe darf nicht länger ein Billigmodell sein. Nach der Kita ist die Primarstufe die zweite große und wichtige Bildungsinstitution, die Kinder in ihrem Leben durchlaufen. Eine auskömmliche Finanzierung umfasst nicht nur die Personalkosten, sondern auch die bauliche und sächliche Ausstattung des Ganztags. Träger müssen ihre Mitarbeiter:innen nach Tarif bezahlen können und schnell und adäquat auf Tariferhöhungen reagieren können. Nur so können wir durch das Ganztagsschulangebot den Kindern mehr Zeit für individuelle Förderung und Selbstentfaltung ermöglichen und von Anfang an für Chancengleichheit in NRW sorgen.

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2023-09-21